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Dienstag, 23 Juni 2026

Heute veröffentlicht KDE eine Aktualisierung mit Fehlerkorrekturen von KDE Plasma 6, Version 6.7.1.

Plasma 6.7 wurde im Juni 2026 mit vielen verbesserten Funktionen und neuen Modulen für eine benutzerfreundlichere Arbeitsfläche veröffentlicht.

Diese Version enthält neue Übersetzungen und Fehlerkorrekturen von KDE-Entwicklern aus der letzten Woche. Die Fehlerkorrekturen sind typischerweise klein aber wichtig und enthalten:

Vollständiges Änderungsprotokoll ansehen

Dienstag, 16 Juni 2026

Plasma 6.7 erweitert die klassische KDE-Arbeitsfläche um leistungsstarke neue Funktionen und hebt das Benutzererlebnis auf ein neues Niveau.

Enjoy thoughtfully-designed improvements that solve real problems, a sneak peek of future theming bliss, better performance, and more.

Lesen Sie weiter, um alles darüber zu erfahren!

A script element has been removed to ensure Planet works properly. Please find it in the original post.
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Highlights

Virtuelle Arbeitsflächen pro Bildschirm

Nach 21 Jahren hat sich das Warten hoffentlich gelohnt … virtuelle Arbeitsflächen pro Bildschirm sind endlich da!

Testen Sie die Mikrofonlautstärke

Nie wieder wird Ihnen gesagt, dass Ihr Ton zu laut oder zu leise ist. Sie müssen sich auch nicht mehr fragen, ob es an Ihrem Mikrofon liegt oder an einer Anwendung, die nicht richtig funktioniert.

Gedrückt halten, um Sonderzeichen einzugeben

Wenn die virtuelle Tastatur von Plasma aktiviert ist, halten Sie eine Taste gedrückt, um die zugehörigen Sonderzeichen einzugeben.

Miniprogramme

Umschalten zwischem hellem und dunklem Modus

In Plasma 6.6 haben wir die Möglichkeit eingeführt, eigene globale Designs zu erstellen und im Rahmen des Tag-Nacht-Zyklus zwischen ihnen zu wechseln. Plasma 6.7 bietet Ihnen noch mehr Kontrolle durch eine Schnellumschaltung, mit der Sie sofort zwischen hellen und dunklen globalen Designs wechseln können.

Vietnamesischer Mondkalender

Plasma 6.7 erweitert die Auswahl nicht-gregorianischer Kalender um den vietnamesischen Mondkalender. Jetzt können Sie Termine und Ereignisse mit beiden Kalendersystemen einfacher denn je im Blick behalten!

„Hintergrundanwendungen“ im Systemabschnitt der Kontrollleiste

Der Systemabschnitt der Kontrollleiste ist bereits der Ort, an dem sich im Hintergrund laufende Anwendungen mit herkömmlichen Methoden überwachen lassen. Plasma 6.7 erweitert diese Funktion, indem nun auch Anwendungen angezeigt werden, die das neuere „Hintergrundanwendungen“-System nutzen, das vor allem bei Flatpak-Anwendungen verbreitet ist.

Drucken

Die Druckunterstützung von Plasma wird immer ausgereifter. Nun zeigt das Druckersymbol im Systemabschnitt der Kontrollleiste die Anzahl der aktiven Druckaufträge auf einer kleinen Plakette über dem Symbol an.

Für Unternehmen interessant: Plasma 6.7 erleichtert die Verbindung zu freigegebenen Druckern in Windows-Netzwerken erheblich. Ein neues Werkzeug zur Verwaltung von Druckwarteschlangen bietet Administratoren, die mehrere häufig genutzte Drucker verwalten, mehr Funktionen als je zuvor – bleibt dabei aber auch für den privaten Gebrauch einfach und verständlich genug.

Benutzerfreundlichkeit

Plasma 6.7 legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Optimierung der Benutzeroberfläche, damit gängige Aufgaben schneller denn je erledigt werden können. Hier nur eine kleine Auswahl:

Schnelleres Wechseln virtueller Arbeitsflächen in der Übersicht

Wenn Sie Meta + W drücken, um die Übersicht zu öffnen, können Sie in Plasma 6.7 ganz einfach durch Scrollen oder durch Drücken der Tasten Bild auf oder Bild ab zwischen virtuellen Arbeitsflächen wechseln.

Ziehen und Ablegen, um Favoriten zu bearbeiten

Es ist jetzt leichter denn je, favorisierte Anwendungen in den Miniprogrammen Anwendungsstarter, Anwendungsmenü und Anwendungsübersicht hinzuzufügen oder zu entfernen: Einfach ziehen und ablegen!

Intuitivere Programmverwaltung

Die Programmverwaltung Discover verfügt nun über einen besser sichtbaren „Installieren“-Knopf sowie neu gestaltete Anwendungskarten mit mehr Informationen und einer intuitiveren Sortierreihenfolge.

Außerdem werden installierte Anwendungen nach Typ gruppiert, sodass Sie Gesuchtes einfacher denn je finden können.

Unterschiedliche Zeitzonen einfacher vergleichen

Wie viel früher ist es in Denver, wenn Sie sich in Berlin befinden? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie nicht mehr umständlich Kopfrechnen – mit Plasma 6.7 können Sie mithilfe des Miniprogramms „Digitale Uhr“ ganz einfach herausfinden, wie viele Stunden früher oder später es in den Zeitzonen ist, verglichen mit Ihrer Heimatzeitzone.

„Type-ahead” auf der Arbeitsfläche

Für fortgeschrittene Benutzer unterstützt das Arbeitsflächenlayout nun den Wechsel in den „Type-Ahead“-Modus, um Dateien durch Tastatureingaben auf der Arbeitsfläche schnell auszuwählen. Sie können das vorherige Verhalten (die Aktivierung von KRunner) wiederherstellen, indem Sie mit der rechten Maustaste auf die Arbeitsfläche klicken und im Kontextmenü Arbeitsfläche und HintergrundbildSymboleAuf der Arbeitsfläche tippen auswählen.

Design und Gestaltung:
Etwas Altes, etwas Neues

Oxygen

In Vorbereitung auf das 30-jährige Jubiläum von KDE später in diesem Jahr, haben wir das Oxygen-Design – das standardmäßig in KDE 4 verwendet wurde – wieder auf einen mit dem aktuellen Breeze-Design vergleichbaren Stand gebracht.

Air, der Plasma-Stil, der eine helle Variante von Oxygen bietet, ist ebenfalls zurückgekehrt. Außerdem haben wir unsere globalen Designs überarbeitet, sodass sie nun über helle, dunkle und Dämmerungsvarianten verfügen. Sowohl Air als auch Oxygen profitieren von einer Vielzahl von Fehlerbehebungen, Verbesserungen und Wiederherstellungen, darunter die Unterstützung für adaptive Deckkraft, unterschiedliche Leistenpositionen und mehr.

Die klassischen KDE 4-Hintergrundbilder „Air“ und „Horos“ kehren ebenfalls zurück.

Breeze

Auch das Standard-Design „Breeze“ wird kontinuierlich weiterentwickelt und bietet nun für viele Anwendungen abgerundete Hervorhebungen in Listen- und Rasteransichten sowie sichtbare Klickeffekte für Menüelemente.

Plasma-Benachrichtigungen wurden mit einer ausgefalleneren Animation versehen: Sie gleiten nun vom nächstgelegenen Bildschirmrand herein. Dadurch fallen sie optisch stärker ins Auge und werden seltener übersehen, ohne dabei jedoch zu viel Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.

Union

Obwohl die Design-Einstellungen in Plasma unübertroffen sind, war die Erstellung dieser Designs jahrelang eine schwierige und uneinheitliche Angelegenheit.

Das brandneue Designsystem von Plasma, Union, soll die Designerstellung vereinfachen. Es ermöglicht, Plasma, QtQuick-Anwendungen und QtWidgets-Anwendungen alle mit einem einzigen Satz einfach zu schreibender CSS-Regeln zu gestalten – dem weltweit beliebtesten und am besten dokumentierten offenen Standard für diesen Zweck.

Plasma 6.7 markiert die erste Veröffentlichung von Union – hier mit einer technischen Vorschau auf den QtQuick-Stil.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand und zu den Zukunftsplänen von Union finden Sie im Entwicklungsblog.

Farben, Grafik und Leistung

Plasma hat schon immer ein hervorragendes grafisches Erlebnis geboten. Die Version 6.7 bringt weitere Verbesserungen mit sich.

Sie müssen sich nicht mehr zwischen Farbmanagement mithilfe eines ICC-Profils und dem Genuss von HDR-Inhalten entscheiden – jetzt ist beides gleichzeitig möglich!

Außerdem können Sie nun bei vielen AMD-Laptops festlegen, ob die Farben auf dem Bildschirm bei extrem niedriger Helligkeit rötlicher werden.

Zu guter Letzt hat das Team viel Arbeit in Optimierung gesteckt, was zu einer besseren Leistung und einem geringeren Stromverbrauch bei CPU-gerenderten Anwendungen, zahlreichen Vollbildfenstern und integrierten Intel-GPUs geführt hat.

Aber das ist nicht alles …

Plasma 6.7 hat noch mehr zu bieten, unter anderem:

  • Die Möglichkeit, Netzwerkverbindungen zu duplizieren, sodass Sie schnell mehrere Verbindungen mit nur geringfügigen Unterschieden erstellen können – was in Unternehmen oder Schulen nützlich sein kann
  • Eine Option zur Synchronisierung von Maus- und Stiftzeigern
  • Eine Option zum Festlegen und Ändern der bevorzugten Kalenderanwendung
  • Eine Option zum Zuweisen von Tastenkombinationen zum Umschalten des globalen „Push-to-Talk“-Mikrofon-Stummschaltmodus und zum Löschen des Benachrichtigungsverlaufs, wodurch diese Aktionen schneller ausgeführt werden können
  • Eine einfache Möglichkeit, Emojis mit gemischten Hautfarben in der Emoji-Auswahl auszuwählen
  • Eine Systemmonitor-Anwendung, die Ihre Einstellungen bezüglich der Speichereinheiten (z. B. „GiB“ vs. „GB“) berücksichtigt
  • Ein Globales Menü-Miniprogramm, das standardmäßig Menüs für Anwendungen auf anderen Bildschirmen anzeigt
  • Ein Eintrag „Kürzlich besuchte Orte“ im Anwendungsmenü-Miniprogramm
  • Anpassbare Sortierung und Gruppierung im Fensterliste-Miniprogramm
  • Unterstützung für zahlreiche weitere Wayland-Protokolle und -Portale

Einen allgemeinen Überblick über alle für Benutzer sichtbaren Änderungen finden Sie auf der Plasma 6.7-Wiki-Seite.

Die vollständige Liste aller Änderungen finden Sie im vollständigen Änderungsprotokoll für Plasma 6.7.

In Erinnerung an Eric Laffoon

Plasma 6.7 ist Eric Laffoon gewidmet, der im Mai verstorben ist.

Eric war seit Jahrzehnten ein langjähriger Unterstützer von KDE und hat seine Zeit, sein Geld, Fehlerberichte und sein Engagement eingebracht.

Wir vermissen Eric sehr und widmen ihm diese Veröffentlichung.

Donnerstag, 28 Mai 2026

Dies sind die neuen Module, verfügbar in Plasma 6.7 Beta:

  • plasma-bigscreen
  • union

Einige wichtige Funktionen und Änderungen, die in der Beta-Version 6.7 enthalten sind, sind auf der Wiki-Seite der KDE-Gemeinschaft aufgeführt.

Helfen Sie, das Union-Designsystem auf Herz und Nieren zu prüfen

Diese Veröffentlichung ist die erste öffentliche technische Vorschau des neuen Union-Designsystems!

Um das Testen von Union ab 6.7 Beta 2 einfacher zu gestalten, kann Union jetzt gobal aktiviert werden, indem Sie es als Ihren Anwendungsstil unter Systemeinstellungen → Farben & Designs → Anwendungsstil festlegen. Starten Sie Anwendungen danach neu, um Union zu verwenden.

Wenn Sie Union mit einer bestimmten Anwendung ausprobieren möchten, geben Sie QT_QUICK_CONTROLS_STYLE=org.kde.union [Anwendungsname] in ein Terminal ein. Ersetzen Sie dabei [Anwendungsname] mit der zu testenden Anwendung, z. B. systemsettings, plasma-systemmonitor, plasma-discover, spectacle oder einer anderen auf QML basierenden Anwendung. Setzen Sie diese Umgebungsvariable nicht global, da dies Probleme mit Flatpak-Anwendungen verursacht.

Unser Ziel ist es, dass diese Anwendungen mit Union so ähnlich wie ohne aussehen – kleinere visuelle Verbesserungen sind natürlich Absicht.

Wenn Sie Probleme entdecken, stellen Sie sicher, dass diese durch Union verursacht werden. Starten Sie die betreffende Anwendung dafür mit dem Anwendungsstil „Breeze“, bzw. ohne die Umgebungsvariable QT_QUICK_CONTROLS_STYLE zu überschreiben. Das startet sie mit dem aktuellen Designsystem, so können Sie die zwei Varianten vergleichen.

Wenn Sie ein durch Union verursachtes Problem gefunden haben, melden Sie es bitte hier.

Alles andere

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Donnerstag, 14 Mai 2026

Dies sind die neuen Module, verfügbar in Plasma 6.7 Beta:

  • plasma-bigscreen
  • union

Einige wichtige Funktionen und Änderungen, die in der Beta-Version 6.7 enthalten sind, sind auf der Wiki-Seite der KDE-Gemeinschaft aufgeführt.

Helfen Sie, das Union-Designsystem auf Herz und Nieren zu prüfen

Diese Veröffentlichung ist die erste öffentliche technische Vorschau des neuen Union-Designsystems!

Um es auszuprobieren, geben Sie QT_QUICK_CONTROLS_STYLE=org.kde.union [Anwendungsname] in ein Terminal ein. Ersetzen Sie dabei [Anwendungsname] mit systemsettings, plasma-systemmonitor, plasma-discover, spectacle oder einer anderen auf QML basierenden Anwendung. Setzen Sie diese Umgebungsvariable nicht global, da dies Probleme mit Flatpak-Anwendungen verursacht.

Unser Ziel ist es, dass diese Anwendungen mit Union so ähnlich wie ohne aussehen – kleinere visuelle Verbesserungen sind natürlich Absicht.

Wenn Sie Probleme entdecken, stellen Sie sicher, dass diese durch Union verursacht werden. Starten Sie die betreffende Anwendung dafür wie immer, d h. ohne die Umgebungsvariable QT_QUICK_CONTROLS_STYLE zu überschreiben. Das startet sie mit dem aktuellen Designsystem, so können Sie die zwei Varianten vergleichen.

Wenn Sie ein durch Union verursachtes Problem gefunden haben, melden Sie es bitte hier.

Alles andere

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Sonntag, 4 Mai 2025

Ich fange bald mein zweites Softwareprojekt an, dass über NLnet gefördert wird. Hierbei handelt es sich um Gelder, die aus dem Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“, dem 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027, kommen. Es geht für mich um einen fünfstelligen Betrag.

Zumindest für das erste Jahr habe ich bereits die Bestätigung, dass ich weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer bezahlen muss. Das ist aber in Deutschland nicht so einfach und auch nicht immer eindeutig. Ich kann zum Beispiel nicht sicher sein, ob es auch für die Folgejahre gilt.

In diesem Artikel erkläre ich die Hintergründe. Ich bin kein Experte für Steuer, also sind alle Angaben ohne Gewähr. Ich habe mich bloß länger als mir lieb ist mit dem Thema herumgeschlagen und will Ihnen, die Sie freie Software herstellen, unnötige Zeit ersparen, die Sie besser für die Verbesserung von freier Software nutzen könnten.

Ist gemeinnützige Arbeit steuerfrei?

Nein. Eigentlich könnte man zwar meinen, dass Steuern eigentlich dafür da sind, gesellschaftlich wertvolle Projekte zu ermöglichen, aber steuerrechtlich ist es komplett egal, ob man seine Einnahmen dadurch erhält, dass man bei Kryptowährungsgeschäften oder Poker andere abzockt oder ob man alte Menschen pflegt.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Ja, es ist nicht gesichert, ob Sie es schaffen, der Einkommensteuer zu entrinnen, also wäre es Steuerbetrug, wenn Sie keine abgeben. Außerdem verstehe ich EStG §46 Absatz 2 Nummer 1 so, dass vielleicht so oder so eine Steuererklärung abgegeben werden muss, wenn auf irgendeine Weise mehr als 410 Euro an eigens erarbeiteten Einnahmen zusammenkommen.

Die Meinung des Prototype Fund zur Versteuerung

Der Prototype Fund ist ein Förderprojekt für freie Softwarentwicklung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Insofern ist es meiner Meinung nach rechtlich gesehen ähnlich zu NLnet Förderprogrammen, außer dass das eine europäisch und das andere deutsch ist. Ich kopiere hier nun rein, was die in ihren FAQ zur Steuerfreiheit sagen, damit ich mich im weiteren Text darauf beziehen kann:

Muss ich die Förderung versteuern?

Die Förderung durch den Prototype Fund wird als “echter Zuschuss” nicht versteuert. Die Erfahrungswerte der Projekte besagen allerdings, dass zwar keine Umsatzsteuer, aber in der Regel Einkommensteuer fällig wird. Um dies mit eurem zuständigen Finanzamt schon vor Beginn der Förderung abzuklären, könnt ihr nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Angabe der für euch gültigen Nebenbestimmungen NKBF 2017 des BMBF und Berufung auf §3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz erfragen, ob dieses Argument anerkannt wird. Der Prototype Fund ist im Kern ein Programm zur Förderung von wissenschaftlich-technischen Machbarkeitsstudien im Bereich Software, es gibt also keine festgelegte Gegenleistung, sondern es geht um das Erarbeiten von Wissen und den Bau von digitalen Prototypen.

Als ich das gelesen habe, war ich erstmal deprimiert, weil scheinbar selbst das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nicht sicher ist, ob nun Einkommensteuer bezahlt werden muss oder nicht.

Sollte ich beim Finanzamt anfragen, bevor ich die Steuererklärung abgebe?

Zumindest das BMBF empfiehlt das in dem von mir oben zitierten Abschnitt:

Um dies mit eurem zuständigen Finanzamt schon vor Beginn der Förderung abzuklären, könnt ihr nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Angabe der für euch gültigen Nebenbestimmungen NKBF 2017 des BMBF und Berufung auf §3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz erfragen, ob dieses Argument anerkannt wird.

Nach meiner Erfahrung hat das aber wenig gebracht. Die Leute, mit denen ich am Finanzamt Kontakt hatte, haben nur immer wieder betont, dass sie keine Steuerberatung machen, und dass alles abschließend mit der Steuererklärung geprüft wird. Ich solle mir doch einen Steuerberater holen, der das klärt.

Okay, ich soll mich also mit einem Steuerberater beraten, um zu sehen, ob ich überhaupt Steuern bezahlen muss. Das habe ich nicht gemacht. Ich halte es auch für einen Fehler, weil sich ein Steuerberater ja nicht automatisch mit europäischen Fördergeldern auskennt. Wenn der sich hierfür nur ein bisschen einarbeiten muss, dann wird es wohl teurer, als wenn man direkt einfach unnötig Steuern bezahlt. Und am Schluss hat das letzte Wort dann doch das Finanzamt.

Da hat man es leichter als Multimillionär. Da weiß man wenigstens, dass es sich lohnt, einen Steuerberater zu haben.

Also zumindest bei mir war es nicht hilfreich, den Kontakt mit dem Finanzamt zu suchen. Vielleicht war das früher ein Geheimtipp und mittlerweile vermeidet das Finanzamt aber diese Zusatzarbeit. Vielleicht ist es aber bei Ihrem Finanzamt anders.

Muss ich Umsatzsteuer bezahlen?

Nein, denn das ist rechtlich klar geregelt. Nach einer Mail des Bundesfinanzministeriums für Finanzen (DOK 2022/0579780) mit Betreff „Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen“ sind

Zahlungen von Finanzmitteln im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen, die den Teilnehmern für Forschungs- und Innovationstätigkeiten innerhalb der Rahmenprogramme der EU bereitgestellt werden, […] als echter nicht steuerbarer Zuschuss anzusehen.

Auch das ist natürlich verklausuliert ausgedrückt, aber „nicht steuerbar” heißt hier wohl „umsatzsteuerfrei“.

Muss ich Einkommensteuer zahlen?

Hoffentlich nicht! Sehen wir mal was wir tun können.

Einkommensteuergesetz (EStG) §3 Absatz 11

Wie bereits vom Prototype Fund oben erwähnt, ist unsere beste Chance von der Einkommensteuer befreit zu sein, das EStG §3 Absatz 11. Dieses Gesetz gibt es in ähnlicher Form schon seit ein paar Jahrzehnten und es wurde nie angepasst, um klar zu stellen, inwiefern Softwareentwicklung da nun dazu passt oder nicht. Grundsätzlich werden wir aber auch in der Steuererklärung uns darauf berufen, dass es sich bei freier Softwareentwicklung für NLnet um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelt, die zu keiner bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet.

Ist Softwareentwicklung denn Wissenschaft?

Kann man schon so sehen. Es wäre mir natürlich lieber, wenn es explizit in EStG §3 Absatz 11 genannt wäre, aber auch so liegen einige Parallelen auf der Hand. Sowohl in Wissenschaft als auch in freier Softwareentwicklung – werden für ein bislang nicht allgemein gelöstes Problem – und als Grundlage weiterer öffentlicher Wissenschaft/Softwareentwicklung – allgemeine Vorgehensweisen und Ratschläge erarbeitet – die auf eine Verbesserung der Lebensumstände aller abzielen.

Der größte Unterschied ist wohl, dass die Ergebnisse der Softwareenwicklung von einem Computer ausgeführt werden können. So erkläre ich mir das zumindest.

Das bessere Argument dafür, dass Softwareentwicklung unter Wissenschaft fällt, ist aber wohl rechtlich gesehen, dass die NLnet Fördergelder aus dem Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“, dem 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union, stammen. Darauf müssen wir uns in der Steuererklärung berufen! Den genauen Wortlaut, den ich verwendete, um die Anwendung von EStG §3 Absatz 11 zu begründen, finden Sie weiter unten.

Meine Versuche zur Klärung der steuerrechtlichen Lage

Wo man auch anfragt, kann niemand einem verlässlich sagen, ob das EStG §3 Absatz 11 denn nun Anwendung findet oder nicht, denn so wie es aussieht, liegt die Entscheidung beim örtlichen Finanzamt. Wie oben erwähnt weiß selbst das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht, ob Einkommensteuer im Einzelfall anfällt oder nicht. Und wenn man nicht gerade verrückt genug ist, das Finanzamt in so einer unklaren und finanziell nicht allzu gewichtigen Sache zu verklagen, muss man das Urteil dort auch akzeptieren, wie auch immer es zurück kommt.

Um Planungssicherheit herzustellen, habe ich zum Beispiel mit der nationalen Kontaktstelle Recht und Finanzen (NKS RuF) telefoniert. Auf ihrer Webseite heißt es:

Die Nationale Kontaktstelle für Recht und Finanzen berät Sie zu rechtlichen, finanziellen und administrativen Fragen rund um die europäischen Rahmenprogramme für Forschung und Innovation “Horizont 2020” und “Horizont Europa”.

Der Mann am anderen Ende war zwar sehr nett, aber auch er konnte mir keine Antwort geben.

Weil ich weiß, dass auch einige meiner Bekannten solche Förderprojekte machen, bin ich sogar noch einen Schritt weiter gegangen und habe eine Petition an das Bundesfinanzministerium geschrieben. Ich veröffentliche den Text hier. Springen Sie zum Ende dieses Artikels, wenn Sie sich nur dafür interessieren, wie Sie es für sich in der Steuererklärung eingeben könnten.

Petition an den Deutschen Bundestag

(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Wortlaut der Petition

Bitte stellen Sie klar, inwiefern das Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, Absatz 11 bei öffentlichen Softwareprojekten, die durch Forschungsrahmenprogramme der EU finanziert werden, Anwendung findet. Derzeit legen kommunale Finanzbehörden die Gesetzgebung unterschiedlich aus, weshalb es keine Planungssicherheit bei der Finanzierung der Projekte gibt. Diese Unsicherheit besteht sogar für Projekte, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert werden.

Begründung

Das EStG § 3, Absatz 11 besagt, dass Förderungen der Wissenschaft steuerfrei sind. Dennoch unterliegen Softwareprojekte, die aus Forschungsmitteln finanziert werden und zu keiner bestimmten Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet sind, oft der Einkommensteuer. So schreibt zum Beispiel der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Prototype Fund auf seiner Webseite:

„Muss ich die Förderung versteuern? Die Förderung durch den Prototype Fund wird als ‚echter Zuschuss‘ nicht versteuert. Die Erfahrungswerte der Projekte besagen allerdings, dass zwar keine Umsatzsteuer, aber in der Regel Einkommensteuer fällig wird. Um dies mit eurem zuständigen Finanzamt schon vor Beginn der Förderung abzuklären, könnt ihr nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Angabe der für euch gültigen Nebenbestimmungen NKBF 2017 des BMBF und Berufung auf §3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz erfragen, ob dieses Argument anerkannt wird. Der Prototype Fund ist im Kern ein Programm zur Förderung von wissenschaftlich-technischen Machbarkeitsstudien im Bereich Software, es gibt also keine festgelegte Gegenleistung, sondern es geht um das Erarbeiten von Wissen und den Bau von digitalen Prototypen.“

Prototype Fund geht also davon aus, dass die Fördergelder nicht versteuert werden müssten, erfahrungsgemäß aber dennoch versteuert werden. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz, das auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung abzielt, nicht einmal bei Projekten Anwendung findet, die von einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert werden.

Die öffentlichen Softwareprojekte werden eben genau deswegen von Wissenschafts- und Forschungsgeldern finanziert, da sie genauso wie traditionelle wissenschaftliche Studien öffentliche und frei verwendbare Ergebnisse liefern, die für die Weiterverwendung in Industrie und Gesellschaft erarbeitet werden.

Die gleiche Rechtsunsicherheit findet sich auch bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Fördergeldern aus Forschungsrahmenprogrammen der EU. So ist zum Beispiel unklar, ob öffentliche Softwareprojekte der Next Generation Internet-Initiative, gefördert durch das Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“, dem 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für die Jahre 2021 bis 2027, im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr. 101069594, unter das Einkommensteuergesetz EStG § 3, Absatz 11 für Wissenschaft fallen.

Was die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Fördergelder angeht, gibt es bereits eine Anweisung des Bundesministeriums für Finanzen (DOK 2022/0579780): Das Schreiben „Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen“ vom 16.06.2022 stellt klar: Sie „sind als echter nicht steuerbarer Zuschuss anzusehen.“

Bezüglich der Einkommensteuer gibt es solch eine Vorgabe leider noch nicht.

Bitte stellen Sie hier im öffentlichen Interesse Rechtssicherheit und damit einhergehend Planungssicherheit her.

Die Antwort des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)

Die Antwort hat ein halbes Jahr von Juni 2024 bis November 2024 auf sich warten lassen. Zwischendrin hatte der damalige Bundesfinanzminister der FDP Christian Lindner noch seine „offene Feldschlacht”.

Ich fasse die Antwort kurz zusammen. Der wichtigste Satz ist:

„Es ist insbesondere festzuhalten, dass nach den Erkenntnissen des BMF rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der allgemeinen Voraussetzungen nicht besteht.“

Das Schreiben enthält dann noch einmal die allgemeinen Definitionen zu „öffentliche Mittel“, „unmittelbare Förderung“, „bestimmte wissenschaftliche Gegenleistung“ und „bestimmte Arbeitnehmertätigkeit“.

Abschließend wird erklärt:

„Inwieweit die Voraussetzungen des §3 Nummer 11 EStG für eine Steuerbefreiung im konkreten Einzelfall vorliegen, kann nicht pauschal durch Anweisung erfolgen, sondern muss anhand der dargestellten Voraussetzungen durch das für den Förderempfänger zuständige Finanzamt geprüft werden.

Ich bitte um Verständnis, dass der Forderung des Petenten nicht nachgekommen werden kann.“

Leider bin ich allerdings nach dieser Antwort nicht wirklich schlauer als zuvor. Für mich hört es sich so an, als ob nach wie vor keine rechtliche Klarheit besteht, ob denn nun Softwareprojekte, die zum Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ gehören, unter EStG §3 Nummer 11 fallen oder nicht. Keiner der Aspekte, für die die Antwort Definitionen enthält („öffentliche Mittel“, „unmittelbare Förderung“, „bestimmte wissenschaftliche Gegenleistung“ und „bestimmte Arbeitnehmertätigkeit“), unterscheidet sich zwischen unseren Softwareprojekten und doch legen das wohl auch weiterhin Finanzämter unterschiedlich aus. Und wenn denn rechtliche Klarheit besteht, hätte dann die Antwort nicht zumindest sagen können, dass solche Softwareprojekte grundsätzlich einkommensteuerfrei sind oder eben nicht?

Ich gehe mal davon aus, dass wenn es eher um die oben genannten Definitionen geht, Softwareprojekte wohl grundsätzlich schon unter EStG §3 Absatz 11 fallen können, wenn eben die obigen Definitionen nicht im Einzelfall gebrochen werden.

Falls jedoch bekannt ist, dass Ihr zuständiges Finanzamt das anders sieht, sollten Sie vielleicht in Erwägung ziehen, die erhöhten Grundkosten direkt bei NLnet aufzuschlagen. Es ist ja nicht Ihre Schuld, dass die Kosten dort, wo Sie wohnen, höher sind. Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob das NLnet gefallen wird.

Was ist mit EStG §3 Absatz 12?

Leider hilft EStG §3 Absatz 12 nicht. Eine Weile hatte ich gedacht, dass es auch passen würde, aber da irrte ich mich. Ich erkläre das hier nur kurz, damit niemand meinen Fehler wiederholt.

In EStG §3 Absatz 12 ist von „Aufwandsentschädigung“ die Rede. Ich dachte, Gelder, die ich als Bezahlung für meine Arbeit erhalte, seien „Aufwandsentschädigungen“. Das ist aber nicht der Fall. Eine „Aufwandsentschädigung“ hat in Steuerfachsprache nichts mit Arbeitsaufwand zu tun hat.

Wie gebe ich das alles in der Steuererklärung an?

In Anlage N gibt es einen Punkt „Steuerfreie Aufwändsentschädigungen / Einnahmen”. Dort schrieb ich:

Empfänger von Fördergeldern aus dem Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ der EU (siehe Erläuterungen Hautpvordruck, Punkt 8 – Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung)

Und dann habe ich eben dort, beim Hauptvordruck der Steuererklärung die Zeile „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ verwendet. Das ist beim Hauptvordruck 2024 die Zeile 37. Dort kann man erklären, warum die Fördergelder von der Steuer befreit sind. Ich habe dort Folgendes geschrieben:

Zeile 22/Anlage N: Fördergelder aus dem Forschungsrahmenprogramm “Horizont Europa” der EU. Alle wissenschaftlichen Ergebnisse meines Projekts müssen als Open Access veröffentlicht werden und jegliche Soft- und Hardware muss vollständig unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden. Die Kriterien zur Berechnung der finanziellen Unterstützung (https://nlnet.nl/entrust/guideforapplicants/) stellen dabei klar, dass es sich bei allen Zuwendungen um Spenden handelt, die als “wohltätige Geschenke” unter die günstigsten Steuerbedingungen fallen. Nach einer Mail des Bundesministeriums für Finanzen (DOK 2022/0579780) sind diese Zuwendungen umsatzsteuerfrei. Wie in anderen europäischen Ländern (z.B. NL) sind sie ebenfalls einkommensteuerfrei: Als Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung der Wissenschaft fallen sie unter EStG § 3 Absatz 11, da ich dabei zu keiner bestimmten Gegenleistung verpflichtet bin und mein Projekt frei ausführen darf.

Ich habe dann noch zusätzlich die Absichtserklärung — also das „Memorandum of Understanding“ — als Beleg hochgeladen und dort den steuerlich relevanten Abschnitt markiert. Also den hier:

This Memorandum of Understanding cannot be seen as any kind of employment agreement or business contract. NLnet nor any of the organisations involved with NGI0 Entrust receive any goods or services as a result of this MoU. Any payments are to be made as charitable donations to Felix Ernst in the light of a voluntary contribution to the public benefit such as defined within the statutory mission of NLnet foundation.

Auf diesen Beleg habe ich dann einmal dort, wo ich die empfangenen Fördergelder eingetragen habe, und einmal bei dem oben erwähnten „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ verwiesen.

Steuern für Normalverdienende sollten nicht so kompliziert sein. Das ist ja mehr Arbeit, als die eigentliche Arbeit selbst.

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